Die Geschichte des langen Verfahrensweg

 

 

   Kurzform

 

-Klageeinreichung am Sozialgericht in Schleswig

-Klage wird abgewiesen

-Berufung am Landessozialgericht Schleswig

-Landessozialgericht weist die Berufung zurück

-Nichtzulassungsbeschwerde am Bundessozialgericht in Kassel

-Bundessozialgericht lässt die Revision zu

-Bundessozialgericht hebt das Urteil des Landessozialgerichts vom 24.04.2007 auf

-Berufung wird durch das Landessozialgericht zurückgewiesen

-Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundessozialgericht

-Bundessozialgericht lehnt Revision ab

 

-erneute Klageeinreichung am Sozialgericht Schleswig Sommer 2017

 

 

 

-Klageeinreichung am Landgericht Flensburg

-Landgericht weist die Klage ab

-Berufung gegen das Urteil am Oberlandesgericht Schleswig

-Oberlandesgericht weist die Klage zurück

-Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof

-Bundesgerichtshof weist die Beschwerde ab

-Einreichung Anhörungsrüge am BGH

-BGH weist zurück

-Einreichung der Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht

-Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerde nicht zur Entscheidung an

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

Ich möchte hier nochmal anmerken, dass Lena auf einen Medikamentenversuch

negativ reagiert hat.

Ist das der Weg, der einem Menschen bevorsteht, wenn er im guten Glauben und Vertrauen an einer Studie teilnimmt und einen Schaden erleidet ?

Es gibt kaum Studienteilnehmer, die sich eine Klage leisten können.

Gibt es daher so wenige Geschädigte ?