Beweislast

 

2019 wurde in Deutschland die Masern - Impfpflicht beschlossen.

Wie schon beschrieben, ist Lenas Gesundheitsschaden durch eine Impfung entstanden.

Eine Impfung, die ja aber im Grunde freiwillig war.

 

Den Beweis, dass der Schaden durch die Impfung entstanden ist, muss der Patient bringen.

Einen Beweis, den er aber nicht bringen kann, da die Schädigung durch eine Impfung im Grunde nicht zu messen ist.

Sicherlich , es gibt eine ganze Reihe von Nebenwirkungen für Impfstoffe.

Aber für die meisten Nebenwirkungen gibt es auch andere Möglichkeiten der Auslösung.

 

So kann zum Beispiel durch eine bestimmte Impfung ein Krampfleiden ausgelöst werden.

Ein Krampfleiden wiederum kann aber auch andere Ursachen haben.

Diese andere Ursache kann man vielleicht nicht genau beweisen, aber ebenso fehlt auch der Beweis für den Impfschaden als Ursache.

In einem Rechtsstreit muss man als Patient diesen Beweis aber bringen, sonst ist man chancenlos gegen die meist anwaltstechnisch sehr gut aufgestellten Gegner.

 

Bisher hat es sich um Impfschäden durch meist freiwillige Impfungen gehandelt.

Nun ist man verpflichtet, sich und seine Kinder gegen Masern impfen zu lassen.

Was geschieht mit dem Patienten, wenn nach einer angeordneten Impfung ein Gesundheitsschaden eintritt.

Muss auch dann der Patient den Beweis bringen ?

 

Das darf eigentlich nicht sein.

Hier muss es zu einer Beweislastumkehr kommen.

Das würde bedeuten, derjenige, der die Impfung angeordnet hat, muss auch den Beweis liefern.

Es ist aber sicherlich bei den Lobbyisten und Beratern der Politiker bekannt, dass auch für sie ein Beweis dafür, dass der Impfstoff nicht als Verursacher für die Erkrankung in Betracht kommt, schwer zu bekommen ist, ja eigentlich unmöglich zu erreichen ist.

 

Also hat man die Diskussion um eine eigentlich notwendige Beweislastumkehr umschifft und lässt es lieber so, wie es bereits vorher war.

Der Patient hat ja sowieso kaum eine Chance die Anerkennung als Impfschaden zu erhalten.

Und dadurch , dass es eben so wenige anerkannte Impfschäden gibt, sinken die Zahlen für Impfschäden weiter und die Impfungen lassen sich weiter als völlig ungefährlich verordnen.

 

Doch was ,wenn es langfristig doch zu einer Beweislastumkehr kommt.

Die Zahlen für anerkannte Impfschäden würden ansteigen und würden wir dann weiterhin mit Impfungen so leichtfertig umgehen ?

Es ist davon auszugehen, dass die Politiker sich weiterhin beraten lassen und alles dafür tun werden, dass die Gesetzte so bleiben, wie sie sind.

 

Dabei geht es sicherlich nicht um die Gefahr der auftretenden Kosten für die Allgemeinheit.

Die Kosten für die erreichten Gesundheitsschäden tragen wir schon lange.

Sie treten nur eben nicht als Impfschaden auf.

Die Gesundheitskassen und Sozialkassen begleichen die Rechnungen.

Geld , das sicherlich gut anderweitig genutzt werden könnte.

Bei einer bundesweiten Anordnung müsste die Bundesrepublik dafür zahlen.

Und die Impfstoffhersteller ? Sie machen ein großen PLUS .

Und investieren in neue Berater.