Die Impfstudie

Alle neuen Medikamente oder Materialien für die Medizin müssen Studien nachweisen, bevor es zu einer Zulassung kommt. So befinden sich mehr Studien im Umlauf, als man denkt.

Durchgeführt werden diese von den Herstellerfirmen.

 

Während wir mit Lena zur U3 Untersuchung bei unserem Kinderarzt in Husum waren, empfahl uns dieser die Teilnahme an einer Impfstudie der Firma GlaxoSmithKline  GSK  mit 7 verschiedenen Impfstoffen.

Dabei ging es um einen zugelassenen Impfstoff gegen 6 Erkrankungen und zusätzlich um einen neuen, noch nicht zugelassenen Impfstoff.

 

Gegen eine Teilnahme an dieser Studie sprach anscheinend nichts. Im Gegenteil, es wurden besonders die Vorzüge erläutert. Genauso, wie man es von guten Verkäufern kennt.

Als Eltern erhielten wir auch ein Informationsblatt der Impfstudie, das Gründe und  Verlauf der Studie beinhaltete. Nebenwirkungen der Impfstoffe, wie sie im Beipackzettel stehen, tauchen in der Elterninformation nicht auf. Zudem wird einem bei keiner Impfung ein Beipackzettel ausgehändigt. Heute findet man aber alle Beipackzettel im Internet.

Wenn es bei solch einer Teilnahme zu keinen Komplikationen kommt, ist die Information sicher ausreichend. Erst wenn der Verlauf nicht gut ist, oder wie bei Lena sehr schlecht, wird deutlich wo die Fehlinformationen liegen. Fehlinformationen die verhindern, dass der Patient eine Verbindung zwischen Medikament und Impfstoff herstellen kann.

 

Über Nebenwirkungen der Impfstoffe wird in der Elterninformation nur sehr oberflächlich aufgeklärt.

Der Kinderarzt sei informiert, gelegentlich Rötung oder Schwellung, manchmal auch grippeähnliche Symptome, jedoch relativ selten und meist nur in den zwei Tagen nach der Impfung.

Weiter heißt es, eine nicht im Einzelfall unvorhersehbare unerwünschte Reaktion kann jedoch nicht ausgeschlossen werden und prinzipiell kann es zu sofort oder verzögert auftretenden Überempfindlichkeits-Reaktionen kommen.   

Da diese aber in keinster Weise näher erläutert sind, hat das betroffene Kind kaum Chancen mit der erlittenen Reaktion als Impfschaden anerkannt zu werden.

 

Für den Fall, dass als Folge der klinischen Prüfung eine Gesundheitsschädigung eintreten sollte, besteht für den Studienteilnehmer ein Versicherungsschutz. So verlangt es das Arzneimittelgesetz und so steht es auch in der Elterninformation.

Das dann bei einer Schadensmeldung der Patient den " Kampf " mit der Versicherung alleine ausstehen muss, fehlt in der Information allerdings. So kann die Versicherung einfach behaupten, der Schaden steht in keinem Zusammenhang mit der durchgeführten Impfung.

Als geschädigter Studienteilnehmer kann man dann Widerspruch einlegen und später klagen.

Die Herstellerfirmer des Impfstoffes, die die Studie durchführt, sieht sich in keiner Weise in der Verantwortung.

Selbst, wenn wie in unserem Fall, der erprobte Impfstoff später nicht zugelassen wird.

 

Wir haben geklagt.

Vom Landgericht bis zum Europäischem Gericht. 

Für ca 80.000  Euro

 

Und der  Kinderarzt und die Pharmafirma GlaxoSmithKline ?

 

Ob sie noch in den Spiegel schauen können ?